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- Die Teilnahme an Ritten oder einer Veranstaltung erfolgt auf eigenes Risiko. Die Reiter/Fahrer und Pferdebesitzer tragen die volle Verantwortung
für die Gesunderhaltung ihrer Pferde.
- Reiter/Fahrer und Pferdebesitzer haften uneingeschränkt nach § 833 BGB. Für jedes teilnehmende Pferd muss während der Veranstaltung eine aktive
Tierhalter-Haftpflichtversicherung bestehen. Über die Dauer der Veranstaltung bleibt der Reiter/Fahrer/Besitzer des Pferdes Tierhüter im Sinne des § 834 BGB.
- Der Teilnehmer stellt die Easthawk-Ranch von allen Ansprüchen aus Sach- und Vermögensschäden frei, sofern diese nicht durch vorsätzliches oder grob
fahrlässiges Handeln der Easthawk-Ranch oder seiner Hilfspersonen entstanden sind. Die Reiter/Fahrer/Pferdebesitzer tragen für sich und ihre Pferde
die alleinige Verantwortung und haben die Easthawk-Ranch von eventuellen Ersatzansprüchen Dritter freizuhalten, die durch sie, ihre Pferde oder ihre
Helfer ausgelöst werden.
- Die betriebseigenen Pferde sind sorgfältig ausgewählt und ausgebildet dennoch setzen sich beim Reiten mehr oder weniger bewusst der "typischen Tiergefahr" aus: Pferde
können, immer einmal beißen, treten, plötzlich loslaufen, durchgehen oder steigen. Diese Risiken kann niemals ganz ausgeschlossen werden. Zudem sind diese als
Schulpferd zu den üblichen Konditionen versichert.
- Die Reiter/Fahrer sind dem Tier- & Naturschutzgesetz verpflichtet und beachten die geltenden Gesetze (Natur-, Tierschutz-, Wald- & Landschaftspflegegesetz,
STVO usw.).
- Personen mit Neigung zu Allergien, insbesondere Asthma oder Heuschnupfen, sollten sich bewusst sein, dass Stallstaub und Pferdehaare Allergien auslösen
können. Außerdem haben wir auf dem Hof Katzen und Hunde.
- Die Pferde müssen seuchenfrei sein und aus einem seuchenfreien Stall kommen. Es dürfen nur Tiere teilnehmen, die gesund und frei von ansteckenden
Krankheiten/Seuchen sind. In Zweifelsfällen kann auf Kosten des Teilnehmers ein Tierarzt zu Rate gezogen werden. Die Easthawk-Ranch haftet nicht für Schäden
am Pferd, die durch ansteckende Krankheiten/Seuchen auf der Anlage übertragen wurden. Eine Impfpflicht besteht nicht.
- Zugelassen sind Pferde/Ponys und andere Equiden deren Gesundheit, Kondition und Ausbildungsstand den Anforderungen der Veranstaltung entsprechen. Die teilnehmenden
Pferde/Ponys/Equiden sollten, wenn in der Ausschreibung nichts anderes genannt, mindestens 5-jährig sein. Laktierende Stuten dürfen nicht teilnehmen, Hengste,
Handpferde und Hunde nur nach Absprache.
- Die Ausrüstung von Pferd und Reiter/Fahrer kann beliebig gewählt werden, muss aber zweckentsprechend und verkehrssicher sein. Atembeengende Zäumung
ist nicht erlaubt, der Missbrauch von Sporen und/oder Gerte führt zum Ausschluss. Als Hilfszügel beim Reiten ist lediglich das laufende Ringmartingal erlaubt.
- Der Easthawk-Ranch ist es vorbehalten, ein Pferd wegen nicht passender Ausrüstung, mangelnder Kontrolle durch den Teilnehmer oder gesundheitlicher Risiken
für sich oder andere Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Im Zweifel entscheidet ein Tierarzt auf Kosten des Teilnehmers.
- Kinder und Jugendliche dürfen nur unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten oder einer von ihm beauftragten volljährigen Person an der Veranstaltung
teilnehmen. Der Erwachsene übernimmt die Aufsichtspflicht gemäß § 832 BGB für die gesamte Dauer der Veranstaltung. Ausnahmen hiervon regelt die Ausschreibung.
Bei Jugendlichen unter 18 Jahren muss das schriftliche Einverständnis eines Erziehungsberechtigten bei der Anmeldung vorliegen.
- Jeder Reiter der ein betriebseigenes Pferd reitet ist verpflichtet einen Helm nach aktueller DIN-Norm (EN1384, besser noch nach EN 1384:2017)zu tragen.
Teilnehmer mit eigenem Pferd ist es ebenfalls empfohlen, wer ohne Reithelm reitet, übernimmt jedoch die volle Verantwortung für sämtliche daraus resultierende
Folgen eines möglichen Unfalls. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren müssen bei Veranstaltungen mit Pferd auf jeden Fall einen Reithelm nach aktueller
DIN-Norm tragen. Passendes Schuhwerk ist ebenfalls empfohlen.
- Den Anweisungen des Veranstalters oder seiner bestellten Helfer ist Folge zu leisten.
- Die Easthawk-Ranch ist berechtigt, einen Teilnehmer nach erfolgloser Abmahnung mit sofortiger Wirkung von einer Veranstaltung auszuschließen (Platzverweis).
- Anmeldungen für Ritte und Veranstaltungen (kein regulärer Reitunterricht) müssen über das vorgesehenen Formular bis spätestens 6 Wochen vor Beginn eingehen
und sind bindet. Mit der Bestätigung der Anmeldung unsererseits wird die volle Gebühr der Veranstaltung fällig. In Einzelfällen und nach Absprache mit der
Easthawk-Ranch können später eingehende Anmeldungen berücksichtigt werden.
- Mit der Bestätigung der AGB auf der Anmeldung so wie dem Abschicken der Anmeldung ist die Anmeldung ist für den Teilnehmer verbindlich und verpflichtet zur Zahlung.
- Die gesamten Gebühren für Veranstaltungen sind im Voraus fällig. Alle genannten Preise verstehen sich incl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Mit Bestätigung Anmeldung unsererseits ist die volle Veranstatlungsgebürgebühr binnen 14 Tage per Überweisung auf unser genanntes Konto zu entrichten.
Sollte dies nicht binnen 14 Tage erfolgt sein wird der Veranstaltungsplatz für den nächsten Interessenten frei gegeben und es besteht kein Anspruch mehr darauf.
- Bei Rücktritt eines Teilnehmers nach Anmeldeschluss wird die Anzahlung nicht zurückerstattet, kann jedoch auf einen von ihm benannten und geeigneten Ersatzteilnehmer
übertragen werden. Besteht eine Warteliste und kann der Organisator den Platz neu belegen, so kann der zurückgetretene Teilnehmer seine Anmeldegebühr zurück bekommen.
Kann der Kursplatz nicht neu belegt werden, ist die Kursgebühr in voller Höhe zu bezahlen. In Einzelfällen kann diese Regelung abweichen. Näheres dazu
(z.B. weitere Kosten) regeln die in der Ausschreibung genannten speziellen Veranstaltungsbedingungen.
- Die Easthawk-Ranch behält sich das Recht vor, Kursabläufe und Inhalte jederzeit zu verändern oder anzupassen.
- Die Anmeldung eines Kunden für eine Reitstunde oder der Ausritt ist so wohl telefonisch als auch schriftlich bindent. Mit dieser geht der eine geschäftliche
Verinbahrung laut unserer AGB ein. Die Reitstunde oder der Ausritt sind jeweils nach Beendigung der Einheit bar zu bezahlen. Bei Absage des Teilnehmers von weniger
als 24 h vor Beginn des Rittes ist der Ritt dennoch zu 100% zu entrichten.
- Die Easthawk-Ranch behält sich das Recht vor, Veranstaltung z.B. bei nicht erreichen der Mindestteilnehmerzahl, schlechten Wetters, Krankheit des Kursleiters,...,
einen Ersatztermin anzubieten und/oder abzusagen. In diesem Fall entsteht keine Teilnahmepflicht und die gesamte Anzahlung wird von der Easthawk-Ranch zurückerstattet.
Weitergehende Ansprüche der Teilnehmer bestehen nicht.
- Die Easthawk-Ranch behält sich das Recht vor, die geplante Route insbesondere aufgrund von Witterungseinflüssen (unbereitbar gewordene Wege) oder aufgrund
mehrheitlicher Teilnehmerwünsche zu ändern. Für mitgebrachte Gegenstände der Rittteilnehmer wird nicht gehaftet. Für Wanderritte wird der Abschluss einer
Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen.
- Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass auf dieser Veranstaltung von mir oder meinen Begleitern und/oder meinem Pferd gemachtes Foto- und Filmmaterial eventuell
im Namen der Easthawk-Ranch veröffentlicht wird. (Für Faceboock und co. wird ausdrücklich bei Bedarf nachgefragt).
- Mit meiner Unterschrift stimme ich der Speicherung, Bearbeitung, Verarbeitung und Übermittlung meiner mit dieser Anmeldung erhobenen personenbezogenen Daten
im Rahmen der Erfüllung der Aufgaben und Zwecke der Easthawk-Ranch zu. Daten meiner Anmeldung können zum Zwecke des Seuchenschutzes an das Veterinäramt / AELF
übermittelt werden.
- Änderungen oder Ergänzungen dieser Teilnahmebedingungen bedürfen der Schriftform, die Ausschreibung der Veranstaltung beinhaltet die speziellen
Veranstaltungsbedingungen.
- Gerichtsstand ist Pegnitz/Bayreuth. Sollte eine der vorstehenden Regelungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen.
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