Informationen für den Veranstalter
Tipps für einen reibungslosen und sinnvollen Kursablauf
1. Kursablauf und Anlage
- umzäunter, sicherer Reitplatz / Halle (im Sommer auch Reitwiese möglich)
- geeignete Bodenbeschaffenheit – kein Matsch bei Regen, kein „Beton“ bei Trockenheit
- Reithalle bei zweifelhaften Witterungsbedingungen – bzw. in Wintermonaten
- beheizter Raum zum Aufwärmen in Wintermonaten
- Sitzgelegenheit für passive Teilnehmer und Zuschauer
- Für den Pferdespielplatz min. 2 kräftige Menschen für Auf-/Abbau, je mehr Leute umso besser.
2. Versorgung
- Getränke: im Sommer kühl, im Winter warm (Tee, Kaffee)
- Organisation für Mittagessen – z.B. Pizzalieferdienst
- Zugang zu sauberen, sanitären Anlagen
3. Teilnehmer
- Notizen zu speziellen Wünschen und Besonderheiten von Pferd und Reiter
- Pferde sollten rechtzeitig zum Einheitsbeginn fertig vorbereitet sein
- Zugelassen sind alle Pferde/Ponys und andere Equiden, deren Gesundheit, Kondition und Ausbildungsstand den Anforderungen der Veranstaltung entsprechen.
- Jedes Pferd sollte mit einer passenden und nicht beengenden Ausrüstung am Kursgeschehen teilnehmen können.
- Reiter und Pferdebesitzer haften uneingeschränkt nach § 833 BGB. Für jedes teilnehmende Pferd muss während der Veranstaltung eine aktive Tierhalter-Haftpflichtversicherung
bestehen. Über die Dauer der Veranstaltung bleibt der Reiter/Besitzer des Pferdes Tierhüter im Sinne des § 834 BGB.
- Die Teilnahme einer Veranstaltung erfolgt auf eigenes Risiko. Die Reiter und Pferdebesitzer tragen die volle Verantwortung für die Gesunderhaltung ihrer Pferde.
4. Organisation
- vorherige Gruppeneinteilung, bevorzugt nach Kenntnisstand
- Buchung eines Kurses ist mit einer Anzahlung von 50% der entsprechenden Kurspauschale gültig.
- Absagen eines Kurses spätestens 14 Tage vor Beginn. Bei weniger als 14 Tage sind 50% der Kurspauschale zu entrichten (bzw. Einbehaltung der Anzahlung).
- Der Kursleiter behält sich das Recht vor, Kursabläufe und Inhalte jederzeit zu verändern oder anzupassen.
- Gerichtsstand ist Pegnitz/Bayreuth. Sollte eine der vorstehenden Regelungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen.