Informationen für den Veranstalter

Tipps für einen reibungslosen und sinnvollen Kursablauf


1. Kursablauf und Anlage

  • umzäunter, sicherer Reitplatz / Halle (im Sommer auch Reitwiese möglich)
  • geeignete Bodenbeschaffenheit – kein Matsch bei Regen, kein „Beton“ bei Trockenheit
  • Reithalle bei zweifelhaften Witterungsbedingungen – bzw. in Wintermonaten
  • beheizter Raum zum Aufwärmen in Wintermonaten
  • Sitzgelegenheit für passive Teilnehmer und Zuschauer
  • Für den Pferdespielplatz min. 2 kräftige Menschen für Auf-/Abbau, je mehr Leute umso besser.

2. Versorgung

  • Getränke: im Sommer kühl, im Winter warm (Tee, Kaffee)
  • Organisation für Mittagessen – z.B. Pizzalieferdienst
  • Zugang zu sauberen, sanitären Anlagen

3. Teilnehmer

  • Notizen zu speziellen Wünschen und Besonderheiten von Pferd und Reiter
  • Pferde sollten rechtzeitig zum Einheitsbeginn fertig vorbereitet sein
  • Zugelassen sind alle Pferde/Ponys und andere Equiden, deren Gesundheit, Kondition und Ausbildungsstand den Anforderungen der Veranstaltung entsprechen.
  • Jedes Pferd sollte mit einer passenden und nicht beengenden Ausrüstung am Kursgeschehen teilnehmen können.
  • Reiter und Pferdebesitzer haften uneingeschränkt nach § 833 BGB. Für jedes teilnehmende Pferd muss während der Veranstaltung eine aktive Tierhalter-Haftpflichtversicherung bestehen. Über die Dauer der Veranstaltung bleibt der Reiter/Besitzer des Pferdes Tierhüter im Sinne des § 834 BGB.
  • Die Teilnahme einer Veranstaltung erfolgt auf eigenes Risiko. Die Reiter und Pferdebesitzer tragen die volle Verantwortung für die Gesunderhaltung ihrer Pferde.

4. Organisation

  • vorherige Gruppeneinteilung, bevorzugt nach Kenntnisstand
  • Buchung eines Kurses ist mit einer Anzahlung von 50% der entsprechenden Kurspauschale gültig.
  • Absagen eines Kurses spätestens 14 Tage vor Beginn. Bei weniger als 14 Tage sind 50% der Kurspauschale zu entrichten (bzw. Einbehaltung der Anzahlung).
  • Der Kursleiter behält sich das Recht vor, Kursabläufe und Inhalte jederzeit zu verändern oder anzupassen.
  • Gerichtsstand ist Pegnitz/Bayreuth. Sollte eine der vorstehenden Regelungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen.