Und hier findet ihr unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Die Teilnahme an Ritten oder einer Veranstaltung erfolgt auf eigenes Risiko. Die Reiter/Fahrer und Pferdebesitzer tragen die volle
Verantwortung für die Gesunderhaltung ihrer Pferde.
2. Reiter/Fahrer und Pferdebesitzer haften uneingeschränkt nach § 833 BGB. Für jedes teilnehmende Pferd muss während der Veranstaltung
eine aktive Tierhalter-Haftpflichtversicherung bestehen. Über die Dauer der Veranstaltung bleibt der Reiter/Fahrer/Besitzer des Pferdes
Tierhüter im Sinne des § 834 BGB.
3. Der Teilnehmer stellt die Easthawk-Ranch von allen Ansprüchen aus Sach- und Vermögensschäden frei, sofern diese nicht durch
vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln der Easthawk-Ranch oder seiner Hilfspersonen entstanden sind. Die Reiter/Fahrer/Pferdebesitzer
tragen für sich und ihre Pferde die alleinige Verantwortung und haben die Easthawk-Ranch von eventuellen Ersatzansprüchen Dritter
freizuhalten, die durch sie, ihre Pferde oder ihre Helfer ausgelöst werden.
4. Die betriebseigenen Pferde sind sorgfältig ausgewählt und ausgebildet dennoch setzen sich beim Reiten mehr oder weniger bewusst der
"typischen Tiergefahr" aus: Pferde können, immer einmal beißen, treten, plötzlich loslaufen, durchgehen oder steigen. Diese Risiken
kann niemals ganz ausgeschlossen werden. Zudem sind diese als Schulpferd zu den üblichen Konditionen versichert.
5. Die Reiter/Fahrer sind dem Tier- & Naturschutzgesetz verpflichtet und beachten die geltenden Gesetze (Natur-, Tierschutz-, Wald-
& Landschaftspflegegesetz, STVO usw.).
6. Personen mit Neigung zu Allergien, insbesondere Asthma oder Heuschnupfen, sollten sich bewusst sein, dass Stallstaub und Pferdehaare
Allergien auslösen können. Außerdem haben wir auf dem Hof Katzen und Hunde.
7. Die Pferde müssen seuchenfrei sein und aus einem seuchenfreien Stall kommen. Es dürfen nur Tiere teilnehmen, die gesund und frei von
ansteckenden Krankheiten/Seuchen sind. In Zweifelsfällen kann auf Kosten des Teilnehmers ein Tierarzt zu Rate gezogen werden. Die
Easthawk-Ranch haftet nicht für Schäden am Pferd, die durch ansteckende Krankheiten/Seuchen auf der Anlage übertragen wurden. Eine
Impfpflicht besteht nicht.
8. Zugelassen sind Pferde/Ponys und andere Equiden deren Gesundheit, Kondition und Ausbildungsstand den Anforderungen der Veranstaltung
entsprechen. Die teilnehmenden Pferde/Ponys/Equiden sollten, wenn in der Ausschreibung nichts anderes genannt, mindestens 5-jährig sein.
Laktierende Stuten dürfen nicht teilnehmen, Hengste, Handpferde und Hunde nur nach Absprache.
9. Die Ausrüstung von Pferd und Reiter/Fahrer kann beliebig gewählt werden, muss aber zweckentsprechend und verkehrssicher sein.
Atembeengende Zäumung ist nicht erlaubt, der Missbrauch von Sporen und/oder Gerte führt zum Ausschluss. Als Hilfszügel beim Reiten
ist lediglich das laufende Ringmartingal erlaubt.
10. Der Easthawk-Ranch ist es vorbehalten, ein Pferd wegen nicht passender Ausrüstung, mangelnder Kontrolle durch den Teilnehmer oder
gesundheitlicher Risiken für sich oder andere Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Im Zweifel entscheidet ein Tierarzt auf
Kosten des Teilnehmers.
11. Kinder und Jugendliche dürfen nur unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten oder einer von ihm beauftragten volljährigen Person
an der Veranstaltung teilnehmen. Der Erwachsene übernimmt die Aufsichtspflicht gemäß § 832 BGB für die gesamte Dauer der Veranstaltung.
Ausnahmen hiervon regelt die Ausschreibung. Bei Jugendlichen unter 18 Jahren muss das schriftliche Einverständnis eines Erziehungsberechtigten
bei der Anmeldung vorliegen.
12. Jeder Reiter der ein betriebseigenes Pferd reitet ist verpflichtet einen Helm nach aktueller DIN-Norm (EN1384, besser noch nach
EN 1384:2017) zu tragen. Teilnehmer mit eigenem Pferd ist es ebenfalls empfohlen, wer ohne Reithelm reitet, übernimmt jedoch die volle
Verantwortung für sämtliche daraus resultierende Folgen eines möglichen Unfalls. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren müssen bei
Veranstaltungen mit Pferd auf jeden Fall einen Reithelm nach aktueller DIN-Norm tragen. Passendes Schuhwerk ist ebenfalls empfohlen.
13. Den Anweisungen des Veranstalters oder seiner bestellten Helfer ist Folge zu leisten.
14. Die Easthawk-Ranch ist berechtigt, einen Teilnehmer nach erfolgloser Abmahnung mit sofortiger Wirkung von einer Veranstaltung auszuschließen
(Platzverweis).
15. Anmeldungen für Ritte und Veranstaltungen (kein regulärer Reitunterricht) müssen über das vorgesehenen Formular bis spätestens 6 Wochen
vor Beginn eingehen und sind bindet. Die Anmeldung ist erst mit der Anzahlung von mindestens der Hälfte des Veranstaltungsprieses gültig.
Sollte dies nicht binnen 14 Tage erfolgt sein wird der Veranstaltungsplatz für den nächsten Interessenten frei gegeben und es besteht kein
Anspruch mehr darauf. In Einzelfällen und nach Absprache mit der Easthawk-Ranch können später eingehende Anmeldungen berücksichtigt werden.
16. Die gesamten Gebühren für Veranstaltungen sind vor Beginn der Veranstaltung fällig. Alle genannten Preise verstehen sich incl. der gesetzlichen
Mehrwertsteuer. Spätestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist der Restbetrag der Veranstaltung fällig, falls bis dahin noch keine Rechung gestellt
wurde.
17. Mit der Bestätigung der AGB auf der Anmeldung so wie dem Abschicken der Anmeldung ist die Anmeldung ist für den Teilnehmer verbindlich und
verpflichtet zur Zahlung.
18. Bei Rücktritt eines Teilnehmers nach Anmeldeschluss, dies sind in der Regel 6 Wochen bei Fremdtrainern und 4 Wochen bei Eigenveranstaltungen,
wird die Anzahlung nicht zurückerstattet, kann jedoch auf einen von ihm benannten und geeigneten Ersatzteilnehmer übertragen werden. Besteht eine
Warteliste und kann der Organisator den Platz neu belegen, so kann der zurückgetretene Teilnehmer seine Anmeldegebühr zurück bekommen. Kann der
Kursplatz nicht neu belegt werden, ist die Kursgebühr in voller Höhe zu bezahlen. In Einzelfällen kann diese Regelung abweichen. Näheres dazu
(z.B. weitere Kosten) regeln die in der Ausschreibung genannten speziellen Veranstaltungsbedingungen. Dem Teilnehmer wird daher empfohlen eine
Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.
19. Die Easthawk-Ranch behält sich das Recht vor, Kursabläufe und Inhalte jederzeit zu verändern oder anzupassen.
20. Die Anmeldung eines Kunden für eine Reitstunde oder der Ausritt ist so wohl telefonisch als auch schriftlich bindet. Mit dieser geht der eine
geschäftliche Vereinbarung laut unserer AGB ein. Die Reitstunde oder der Ausritt sind jeweils nach Beendigung der Einheit bar zu bezahlen. Bei Absage
des Teilnehmers von weniger als 48 h (in Einzelfälle 24h) vor Beginn des Rittes ist der Ritt dennoch zu 100% zu entrichten.
21. Die Easthawk-Ranch behält sich das Recht vor, Veranstaltung z.B. bei nicht erreichen der Mindestteilnehmerzahl, schlechten Wetters, Krankheit
des Kursleiters,..., einen Ersatztermin anzubieten und/oder abzusagen. In diesem Fall entsteht keine Teilnahmepflicht und die gesamte Anzahlung wird
von der Easthawk-Ranch zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche der Teilnehmer bestehen nicht.
22. Die Easthawk-Ranch behält sich das Recht vor, die geplante Route insbesondere aufgrund von Witterungseinflüssen (unbereitbar gewordene Wege) oder
aufgrund mehrheitlicher Teilnehmerwünsche zu ändern. Für mitgebrachte Gegenstände der Rittteilnehmer wird nicht gehaftet. Für Wanderritte wird der
Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen.
23. Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass auf dieser Veranstaltung von mir oder meinen Begleitern und/oder meinem Pferd gemachtes Foto- und
Filmmaterial eventuell im Namen der Easthawk-Ranch veröffentlicht wird. (Für Faceboock und co. wird ausdrücklich bei Bedarf nachgefragt)
24. Mit meiner Unterschrift stimme ich der Speicherung, Bearbeitung, Verarbeitung und Übermittlung meiner mit dieser Anmeldung erhobenen personenbezogenen
Daten im Rahmen der Erfüllung der Aufgaben und Zwecke der Easthawk-Ranch zu. Daten meiner Anmeldung können zum Zwecke des Seuchenschutzes an das Veterinäramt
/ AELF übermittelt werden.
25. Änderungen oder Ergänzungen dieser Teilnahmebedingungen bedürfen der Schriftform, die Ausschreibung der Veranstaltung beinhaltet die speziellen
Veranstaltungsbedingungen.
26. Gerichtsstand ist Pegnitz/Bayreuth. Sollte eine der vorstehenden Regelungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen.