Und hier findet ihr unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Die Anmeldung eines Kunden für eine Reitstunde oder einen regulären Ausritt ist nur über das Reitbuch möglich. Der Kunde muss hier
seinen Termin buchen und bezahlen. Mit dieser Buchung geht er eine geschäftliche Vereinbarung laut unserer AGB ein.
2. Reitstunden und reguläre Ausritte sind jeweils über das Reitbuch bei Buchung zu bezahlen. Bei Absage des Teilnehmers von weniger als
24h vor Beginn einer Reitstunde und 48 h vor Beginn eines Ausrittes ist der Ritt dennoch zu 100% zu entrichten, dies entfällt lediglich
dann, wenn der Termin an einen anderen Kunden vergeben werden kann.
3. Es können neben der Einzelzahlung von Reitstunden auch 5er- und 10er-Karten erworben werden. Der Kunde stimmt zu das eine erworbene
5er-Karte 12 Wochen und eine erworbene 10er-Karte 25 Wochen nach Kauf gültig ist. Kann er innerhalb dieser Zeit die Karte nicht aufbrauchen
oder möchte die offen Einheiten nicht mehr nutzen, besteht kein Anspruch auf eine Auszahlung.
4. Kinder und Jugendliche dürfen nur unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten oder einer von ihm beauftragten volljährigen Person an
der Veranstaltung teilnehmen. Der Erwachsene übernimmt die Aufsichtspflicht gemäß § 832 BGB für die gesamte Dauer der Veranstaltung.
Ausnahmen hiervon regelt die Ausschreibung. Bei Jugendlichen unter 18 Jahren muss das schriftliche Einverständnis eines Erziehungsberechtigten
bei der Anmeldung vorliegen.
5. Jeder Reiter der ein betriebseigenes Pferd reitet ist verpflichtet einen Helm nach aktueller DIN-Norm (EN1384, besser noch nach EN
1384:2017) zu tragen. Teilnehmer mit eigenem Pferd ist es ebenfalls empfohlen, wer ohne Reithelm reitet, übernimmt jedoch die volle
Verantwortung für sämtliche daraus resultierende Folgen eines möglichen Unfalls. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren müssen bei
Veranstaltungen mit Pferd auf jeden Fall einen Reithelm nach aktueller DIN-Norm tragen. Passendes Schuhwerk ist ebenfalls empfohlen.
6. Die betriebseigenen Pferde sind sorgfältig ausgewählt und ausgebildet dennoch setzen sich beim Reiten mehr oder weniger bewusst der
"typischen Tiergefahr" aus: Pferde können, immer einmal beißen, treten, plötzlich loslaufen, durchgehen oder steigen. Diese Risiken kann
niemals ganz ausgeschlossen werden. Zudem sind diese als Schulpferd zu den üblichen Konditionen versichert.
7. Den Anweisungen des Veranstalters oder seiner bestellten Helfer ist Folge zu leisten.
8. Die Easthawk-Ranch ist berechtigt, einen Teilnehmer nach erfolgloser Abmahnung mit sofortiger Wirkung von einer Veranstaltung
auszuschließen (Platzverweis).
9. Der Teilnehmer stellt die Easthawk-Ranch von allen Ansprüchen aus Sach- und Vermögensschäden frei, sofern diese nicht durch
vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln der Easthawk-Ranch oder seiner Hilfspersonen entstanden sind. Die Reiter/Fahrer/Pferdebesitzer
tragen für sich und ihre Pferde die alleinige Verantwortung und haben die Easthawk-Ranch von eventuellen Ersatzansprüchen Dritter freizuhalten,
die durch sie, ihre Pferde oder ihre Helfer ausgelöst werden.
10. Personen mit Neigung zu Allergien, insbesondere Asthma oder Heuschnupfen, sollten sich bewusst sein, dass Stallstaub und Pferdehaare
Allergien auslösen können. Außerdem haben wir auf dem Hof Katzen und Hunde.
11. Die Teilnahme an Reitunterricht, Ritten oder einer Veranstaltung erfolgt auf eigenes Risiko.
12. Die Reiter/Fahrer sind dem Tier- & Naturschutzgesetz verpflichtet und beachten die geltenden Gesetze (Natur-, Tierschutz-, Wald- &
Landschaftspflegegesetz, STVO usw.).
13. Reiter/Fahrer und Pferdebesitzer haften uneingeschränkt nach § 833 BGB. Für jedes teilnehmende Pferd muss während der Veranstaltung
eine aktive Tierhalter-Haftpflichtversicherung bestehen. Über die Dauer der Veranstaltung bleibt der Reiter/Fahrer/Besitzer des Pferdes
Tierhüter im Sinne des § 834 BGB.
14. Zugelassen sind Pferde/Ponys und andere Equiden deren Gesundheit, Kondition und Ausbildungsstand den Anforderungen der Veranstaltung
entsprechen. Die teilnehmenden Pferde/Ponys/Equiden sollten, wenn in der Ausschreibung nichts anderes genannt, mindestens 5-jährig sein.
Laktierende Stuten dürfen nicht teilnehmen, Hengste, Handpferde und Hunde nur nach Absprache.
15. Die Pferde müssen seuchenfrei sein und aus einem seuchenfreien Stall kommen. Es dürfen nur Tiere teilnehmen, die gesund und frei
von ansteckenden Krankheiten/Seuchen sind. In Zweifelsfällen kann auf Kosten des Teilnehmers ein Tierarzt zu Rate gezogen werden. Die
Easthawk-Ranch haftet nicht für Schäden am Pferd, die durch ansteckende Krankheiten/Seuchen auf der Anlage übertragen wurden. Eine
Impfpflicht besteht nicht.
16. Die Ausrüstung von Pferd und Reiter/Fahrer kann beliebig gewählt werden, muss aber zweckentsprechend und verkehrssicher sein.
Atembeengende Zäumung ist nicht erlaubt, der Missbrauch von Sporen und/oder Gerte führt zum Ausschluss. Als Hilfszügel beim Reiten
ist lediglich das laufende Ringmartingal erlaubt.
17. Der Easthawk-Ranch ist es vorbehalten, ein Pferd wegen nicht passender Ausrüstung, mangelnder Kontrolle durch den Teilnehmer
oder gesundheitlicher Risiken für sich oder andere Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Im Zweifel entscheidet ein
Tierarzt auf Kosten des Teilnehmers.
18. Die Reiter/Fahrer und Pferdebesitzer tragen die volle Verantwortung für die Gesunderhaltung ihrer Pferde. Der Pferdehalter
übernimmt immer selbst die Endverantwortung für eine tierschutzgerechte Unterbringung des Pferdes während eines Aufenthaltes auf
der Ranch.
19. Anmeldungen für Ritte und Veranstaltungen (kein regulärer Reitunterricht) müssen über das vorgesehenen Formular bis spätestens
6 Wochen bei Fremdtrainern und 4 Wochen bei Eigenveranstaltungen vor Beginn eingehen. In Einzelfällen und nach Absprache mit der
Easthawk-Ranch können später eingehende Anmeldungen berücksichtigt werden.
20. Mit dem Absenden der Anmeldung und der Bestätigung der AGB ist die Anmeldung für den Teilnehmer verbindlich und verpflichtet zur
Zahlung. Nach abgeschlossener Buchung hat der Teilnehmer ein 14-tägiges Rücktrittsrecht.
21. Die Hälfte des Veranstaltungspreises wird mit der Buchung fällig. Spätestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist der Restbetrag
der Veranstaltung fällig, falls bis dahin noch keine Rechnung gestellt wurde – in seltenen Fällen könne Rechnungen auch erst nach der
Veranstaltung selbst ausgestellt werden. Alle genannten Preise verstehen sich incl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
22. Bei Rücktritt eines Teilnehmers von weniger als 6 Wochen bei Fremdtrainern und 4 Wochen bei Eigenveranstaltungen vor
Veranstaltungsbeginn, kann die Anzahlung von der Hälfte des Veranstaltungspreises nicht zurückerstattet werden. Es besteht allerdings
die Möglichkeit den Veranstaltungsplatz auf einen einen vom Teilnehmer benannten und geeigneten Ersatzteilnehmer zu übertragen. Besteht
eine Warteliste und kann der Organisator den Platz neu belegen, so kann der zurückgetretene Teilnehmer seine Veranstaltungsgebühr zurück
bekommen. Kann der Kursplatz nicht neu belegt werden, ist die Kursgebühr in voller Höhe zu bezahlen. In Einzelfällen kann diese Regelung
abweichen. Dem Teilnehmer wird daher empfohlen eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.
23. Die Easthawk-Ranch behält sich das Recht vor, Kursabläufe und Inhalte jederzeit zu verändern oder anzupassen.
24. Die Easthawk-Ranch behält sich das Recht vor, Veranstaltung z.B. bei nicht erreichen der Mindestteilnehmerzahl, schlechten
Wetters, Krankheit des Kursleiters,..., einen Ersatztermin anzubieten und/oder abzusagen. In diesem Fall entsteht keine Teilnahmepflicht
und die gesamte Anzahlung wird von der Easthawk-Ranch zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche der Teilnehmer bestehen nicht.
25. Für mitgebrachte Gegenstände der Rittteilnehmer wird nicht gehaftet. Für Wanderritte wird der Abschluss einer
Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen.
26. Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass auf Veranstaltungen gemachtes Foto- und Filmmaterial im Namen der Easthawk-Ranch
veröffentlicht wird. (Für Faceboock und co. wird ausdrücklich bei Bedarf nachgefragt).
27. Mit der Bestätigung der AGBs Stimmt der Kunde der Speicherung, Bearbeitung, Verarbeitung und Übermittlung der mit der
Anmeldung erhobenen personenbezogenen Daten im Rahmen der Erfüllung der Aufgaben und Zwecke der Easthawk-Ranch zu. Daten der
Anmeldung können zum Zwecke des Seuchenschutzes an das Veterinäramt / AELF übermittelt werden.
28. Änderungen oder Ergänzungen dieser Teilnahmebedingungen bedürfen der Schriftform, die Ausschreibung der Veranstaltung
beinhaltet die speziellen Veranstaltungsbedingungen.
29. Gerichtsstand ist Pegnitz/Bayreuth. Sollte eine der vorstehenden Regelungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die
Wirksamkeit der übrigen Regelungen.